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Die Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) ist ein erstes Anerkennungsdokument, das die erforderlichen Informationen enthält, um die dauerhafte Lizenz zu erhalten. Dies kann durch eine Ausbildung über einen bestimmten Zeitraum, das Bestehen einer Gleichwertigkeitsprüfung oder das Studium bestimmter Fächer erreicht werden.
Die Berufe, für die wir den Gleichwertigkeitsdienst anbieten, sind vielfältig und umfassen verschiedene Bereiche wie Krankenpflege, Hebammenwesen, Radiologietechnik, Anästhesietechnik, Labortechnik, Altenpflege ergänzen, Optik, Ingenieurwesen und medizinische Gerätetechnik sowie Physiotherapie und Altenpflege ergänzen
Die erforderlichen Unterlagen zur Erlangung der Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) umfassen: Zeugnisse vom Abschluss der Grundschule bis zum Abitur Bachelor-Abschluss Hochschulabschluss Angabe der Anzahl der theoretischen und praktischen Stunden Noten und Notenübersicht Zertifikat über die Spezialisierung Arbeitszeugnisse Zusätzliche Berufsausbildungszertifikate (falls vorhanden) Berufserlaubnis, ausgestellt vom Gesundheitsministerium Ihres Landes Geburtsurkunde Heiratsurkunde (falls verheiratet) Originalgetreue Kopie des Reisepasses, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer Lebenslauf in deutscher Sprache mit persönlichem Foto und Unterschrift des Bewerbers Für unser Unternehmen, Pro Medical Germany, wird eine spezielle Agentur in Deutschland eingerichtet, die Ihre Unterlagen bearbeitet und bei Bedarf mit den Behörden kommuniziert. Wenn die Übersetzung in Tunesien erfolgt, muss sie von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden und die Deutsche Botschaft stellt eine beglaubigte Kopie aus. Jede Übersetzung vom Arabischen ins Deutsche wird von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland angefertigt und muss nicht von der deutschen Botschaft beglaubigt werden. Die Dokumente müssen beim tunesischen Außenministerium beglaubigt werden, bevor eine originalgetreue Kopie von der deutschen Botschaft ausgestellt wird.
Nein, Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich, um die Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) zu erhalten. Wenn Sie sich jedoch für eine Stelle bewerben, sollten Sie mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1, vorzugsweise B2, verfügen.
Nein, die Gleichwertigkeitsbescheinigung hat kein Ablaufdatum.
Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) kann nur für einen Beruf erteilt werden, der mit Ihrem Studienfach kompatibel ist. Die Fachrichtung muss zu Ihrem Hochschulschwerpunkt passen.
Nein, wir berechnen unseren Kunden, die über uns einen Antrag stellen, keine Gebühren oder Provisionen, keine Gebühren für unsere Bewerber .
Die Dauer zur Erlangung der Gleichwertigkeitsbescheinigung variiert und hängt von den Überprüfungsprozessen und erforderlichen Verfahren ab. Es kann zwischen etwa 1 und 4 Monaten dauern
Ja, mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) sind Sie berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Sie sollten jedoch Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1, vorzugsweise B2, haben, um Ihre Kommunikations- und Arbeitsfähigkeiten sicherzustellen.
Das Mindestalter liegt zwischen 18 und 45 Jahren.
Die Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer Anstellung in Deutschland bei uns.
Es handelt sich um ein vorläufiges Anerkennungsschreiben, das die notwendigen Informationen zur Erlangung der dauerhaften Zulassung enthält, sei es durch eine bestimmte Ausbildungszeit, das Bestehen einer Anerkennungsprüfung oder das Studium bestimmter Fächer und ähnliches.
Die Stellen, für die wir die Anerkennung anbieten, umfassen eine Vielzahl von Bereichen, darunter Krankenpflege, Hebammen, Röntgentechniker, Anästhesietechniker, Labortechniker, Optiker, Ingenieure und Techniker für medizinische Geräte sowie Physiotherapie.
· Die erforderlichen Unterlagen für die Anerkennung umfassen Folgendes:
· Schulabschlusszeugnis von der 1. Klasse bis zum Abitur
· Abiturzeugnis
· Universitätszeugnis
· Nachweis über die Anzahl der theoretischen und praktischen Stunden
· Notenübersicht
· Fachspezialitätszeugnis
· Erfahrungszeugnisse
· Zusätzliche berufliche Weiterbildung (falls vorhanden)
· Berufserlaubnis, ausgestellt von Ihrem Gesundheitsministerium
· Geburtsurkunde
· Heiratsurkunde (falls der Antragsteller verheiratet ist)
· Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer
· Lebenslauf auf Deutsch mit Passfoto und Unterschrift des Antragstellers
· Eine spezielle Vollmacht für unser Unternehmen Pro German Akademie in Deutschland zur Verfolgung Ihrer Unterlagen, die den Behörden zur Kontaktaufnahme zur Verfügung steht, falls erforderlich
· Wenn die Übersetzung in Ägypten erfolgt, muss sie von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden, und es ist eine beglaubigte Kopie von der deutschen Botschaft erforderlich
· Jede Übersetzung von Arabisch nach Deutsch wird von unserem Unternehmen durch einen vereidigten Übersetzer in Deutschland durchgeführt, und eine Beglaubigung der Übersetzung durch die deutsche Botschaft ist nicht erforderlich
· Die Unterlagen müssen vor der Ausstellung einer beglaubigten Kopie von der deutschen Botschaft im tunesischen Außenministerium beglaubigt werden
Nein, es ist kein Deutschniveau erforderlich, um die Anerkennung zu erhalten. Wenn Sie sich jedoch auf eine Stelle bewerben, sollten Sie über Kenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen.
Nein, es gibt kein Ablaufdatum für das Anerkennungszertifikat.
Die Anerkennung kann nur für einen Job erlangt werden, der mit Ihrem Studienbereich übereinstimmt. Das geforderte Feld muss mit Ihrem Studienfach kompatibel sein.
Nein, wir erheben keine Gebühren oder Provisionen von Kunden, die durch uns für die Anerkennung eingestellt werden.
Die benötigte Zeit für die Anerkennung variiert und liegt in der Regel zwischen einem Monat und vier Monaten, abhängig vom Überprüfungsprozess und den erforderlichen Verfahren.
Ja, der Erhalt der Anerkennung bedeutet, dass Sie berechtigt sind, in Deutschland zu arbeiten. Sie sollten mindestens ein Niveau von B1 und vorzugsweise B2 in der deutschen Sprache haben, um sicherzustellen, dass Sie effektiv kommunizieren und arbeiten können.
Die Altersgruppe reicht von 18 bis 35 Jahren.
Ja, die Gleichwertigkeit ist der erste Schritt, um über uns eine Anstellung in Deutschland zu erhalten.
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